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Menschlichkeit
ist unsere
Stärke!

Gemeinsam handeln, damit alle gesund bleiben

Informationen für Besucher*innen von stationären und teilstationären Einrichtungen (Stand aktuell im Oktober 2022)

Liebe Besucher*innen,

die aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt vor, dass nur solche Besucher*innen stationäre oder teilstationäre Einrichtungen betreten dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ein Testergebnis darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test).

Bitte nutzen Sie für die Durchführung der Tests die vorhandenen Angebote der Testzentren. Wir sind nicht verpflichtet, Testmöglichkeiten vorzuhalten. Besucher*innen tragen während des Aufenthaltes innerhalb geschlossener Räume der Einrichtung eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N 95, KN95, P2, DS2 oder KF94; eine einfache medizinische Maske reicht nicht aus. Besucher*innen müssen sich die Hände mit dem vom Haus zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel desinfizieren und die vorgegebenen Hygieneregeln einhalten.

Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen und baulichen Gegebenheiten gelten ggf. auch für Besucher*innen angegliederter Versorgungsformen innerhalb der Einrichtung zusätzliche Hygienemaßnahmen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen vor Ort, oder sprechen Sie uns gerne an. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Eva El Samadonin, Stiftungsvorständin

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